Der Rahmen des Tarifwechselrechts
Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann ein Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz beim eigenen Versicherer verlangt werden. Bereits erworbene Rechte und die Alterungsrückstellung werden dabei berücksichtigt. Der konkrete Tarifvergleich bleibt eine Frage des Einzelfalls.
Nicht nur auf die Prämie schauen
Ein niedrigerer Monatsbeitrag ist nur ein Teil der Betrachtung. Selbstbehalt, Leistungsumfang, Erstattungssätze und die langfristige Passung sind ebenso wichtig. Ein sachlicher Vergleich macht deshalb Unterschiede transparent, statt nur eine einzelne Zahl herauszustellen.
Mehrleistungen können besondere Fragen auslösen
Wenn ein Zieltarif höhere oder umfassendere Leistungen vorsieht, können Risikozuschlag, Wartezeit oder Leistungsausschluss für die Mehrleistung relevant werden. Welche Folge im konkreten Fall entsteht, wird mit den individuellen Tarifinformationen geprüft.
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Den nächsten Schritt strukturiert besprechen.
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