Was als Mehrleistung zählen kann
Ein Zieltarif kann Leistungen vorsehen, die über den bisherigen Schutz hinausgehen. Auch ein geringerer Selbstbehalt kann nach den Tarifwechsel-Leitlinien als Mehrleistung behandelt werden. Die Tarifbedingungen und der konkrete Ausgangsschutz sind dafür maßgeblich.
Welche Konsequenzen möglich sind
Für Mehrleistungen kann der Versicherer eine Risikoprüfung verlangen und je nach Ergebnis einen angemessenen Risikozuschlag, eine Wartezeit oder einen Leistungsausschluss für die Mehrleistung vorsehen. Eine pauschale Aussage über das Ergebnis wäre daher nicht seriös.
Sorgfältig vorbereiten
Wer eine weitergehende Prüfung wünscht, sollte Ziele und Fragen vorab sammeln. Der persönliche Nutzen eines Zieltarifs bemisst sich nicht allein an einer Prämie, sondern an der Verbindung aus gewünschtem Leistungsumfang, Kosten und nachvollziehbaren Folgen.
INDIVIDUELLE FRAGE?
Den nächsten Schritt strukturiert besprechen.
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